Der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid

Der gerichtliche Mahnbescheid

Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid können Forderungen gegenüber Schuldnern geltend gemacht und die Verjährung gehemmt werden. Kommt es im Verlauf des Verfahrens nicht zu einer außergerichtlichen Einigung oder dem Widerspruch des Schuldners, steht an seinem Ende ein vollstreckbarer Titel. Durch den Vollstreckungsbescheid kann anschließend ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. Für Forderungen zwischen Arbeitnehmern und Gebern muss ein spezielles Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht eröffnet werden.

Der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid

Zuständiges Gericht

Die Zuständigkeit für den Erlass eines Mahnbescheides liegt bei dem zentralen Mahngericht des Bundeslandes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Kommt es zu einem streitigen Verfahren, wird die Sache an das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat abgegeben. Nordrhein-Westfalen besitzt als einziges Bundesland zwei Mahngerichte (Amtsgericht Hagen und Amtsgericht Euskirchen) hier ist jenes zuständig, in dessen Bereich des Oberlandesgerichts der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Andere Bundesländer haben ihre zentralen Mahngerichte sogar zusammengelegt (Berlin und Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt).

Eine Liste der Mahngerichte mit Adresse finden Sie am Ende der Seite. go to section

Antrag auf Erlass des Mahnbescheides – Das richtige Formular

Ist der Schuldner in Verzug oder soll die Verjährung gehemmt werden, wird ein Mahnbescheid erlassen. Hierfür ist der amtliche Vordruck zwingend zu verwenden, diesen gibt es im gut sortierten Schreibwarenladen oder hier bei Amazon zu kaufen und kann handschriftlich ausgefüllt werden. Den Formularen liegen Ausfüllhinweise bei, so dass diese Art des Erlasses am einfachsten ist, auch wenn es auf den ersten Blick nicht immer so scheint. Teilweise gibt es im Internet Muster des Formulars zum downloaden, dieses reicht NICHT für einen gültigen Antrag bei den Mahngerichten! Zulässig ist des Weiteren nur die Fassung vom 1.6.2010.

Angabe der Fassung am Rand des Formulars
Angabe der Fassung am unteren Rand des Formulars

Alternative Übertragungsarten:

Barcodeverfahren :

Über die Seite des zentralen Mahngerichtes ist der Antraf auf Erlass im Barcodeverfahren möglich. Das Formular wird hier online direkt auf der Seite ausgefüllt, was einige Vorteile mit sich bringt: Die Kosten für das Formular entfallen, die gemachten Eingaben werden automatisch auf Schlüssigkeit und Eingabefehler überprüft. Das Formular kann anschließend zwar selbst ausgedruckt werden, allerdings müssen alle Seiten fest verbunden und postalisch zum zuständigen Gericht gesandt werden, eine Übermittlung per Fax ist ausgeschlossen.

Datenträger :

Benötigt wird eine Mahnsoftware sowie eine Kennziffer, die kostenlos beim zuständigen Mahngericht beantragt werden kann, des Weiteren muss eine Einzugsermächtigung für die anfallenden Mahngebühren vorliegen. Da mehrere Anträge hier mit einer Datei erlassen werden können, eignet sich diese Übermittlungsart vor allem für Personen mit regelmäßigem Bedarf.

Internet :

Voraussetzung für die Übermittlung mit EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungs-Postfach) ist eine Software, die die Anträge im passenden Format erstellt sowie ein Kartenlesegerät und eine gesetzkonforme Signaturkarte.

Egal wie der Antrag übermittelt wird, wichtig ist, der Rechtspfleger prüft nur die formelle Richtigkeit, eine Begründung für den Antrag liegt diesem nicht vor. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, bedeutet dies, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dieser begründet ist. Wollen Sie selbst einen Antrag auf Erlass stellen müssen Sie unbedingt formelle Fehler vermeiden damit ihr Antrag nicht durch das Gericht moniert wird. Ein solcher Fehler kann zum Beispiel die Inrechnungstellung einer Schreibgebühr sein, das Schreiben wird hier als gewöhnliche Geschäftstätigkeit eines Gläubigers gesehen und darf somit nicht angerechnet werden.

Kosten des Verfahrens

Die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid sind zunächst vom Antragsteller einzuzahlen, werden jedoch der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und sind später vom Schuldner zu zahlen. Sollte der Antrag zurückgezogen oder dem Bescheid widersprochen werden, trägt der Gläubiger dennoch die Gerichtskosten. Diese belaufen sich auf eine halbe Gerichtsgebühr und demnach:

32 € bis 1000 €

35,50 € bis 1500 €

44,50 € bis 2000 €

Eine Tabelle mit den Gerichtskosten abhängig vom Streitwert und für das Mahnverfahren berechnet finden Sie hier.

Ein Inkassounternehmen berechnet für die Antragstellung übrigens 25€ und stellt diese dem Schuldner im Rahmen des Verfahrens in Rechnung.

Ausfüllen des Formulars

Das Ausfüllen eines amtlichen Vordrucks ist nicht immer einfach, oft ergeben sich Fragen hinsichtlich den einzelnen Angaben. Um dem Antragsteller das Ausfüllen zu erleichtern enthalten die Formulare als Anlage die amtlichen Ausfüllhinweise in denen alles genau erklärt wird.

Vollstreckungsbescheid

Streitiges Verfahren

Ablauf des Verfahrens

Mahnbescheid erhalten – Widerspruch?

Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben gilt es schnell und richtig zu reagieren, sonst droht Ihnen ein negativer Schufa-Eintrag und Ihr Gegner erhält einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel. Selbst wenn der Mahnbescheid gegen Sie berechtigt ist, kann sich unter Umständen ein Widerspruch und eine darauf folgende außergerichtliche Einigung lohnen. Vielen Betroffenen konnte das Buch „Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid“ von Thomas Hollweck helfen sich erfolgreich im Mahnverfahren zu behaupten und ohne Schufa-Eintrag und hohe Gerichtskosten eine Lösung zu finden.

Die Zustellung eines Mahnbescheids ist jedoch nicht immer unberechtigt und womöglich bleibt der erste Mahnbescheid nicht lange allein. Wenn die Schulden über den Kopf wachsen und sich berichtigte Ansprüche häufen ist das nicht nur unglücklich für den Kontostand sondern belastet auch alle anderen Bereiche des Lebens. Um schnell wieder Herr der Lage zu werden kann es hilfreich sein einen Schudenberater zu engagieren. Auf schuldenberater.de können Schuldner schnell eine vertrauenswürdige Anlaufstelle finden, denn häufig übernehmen auch soziale Einrichtungen oder das Amt für soziale Leistungen eine Beratung zu den Schulden. Gemeinsam kann dann geklärt werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist und wie optimaler Weise weiter vorgegangen werden sollte.

Mahnbescheid erhalten – Widerspruch?

Bundesland
Zuständiges Gericht
Postalische Anschrift
Baden-Württemberg
Amtsgericht Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart – Zentrales Mahngericht – 70154 Stuttgart
Bayern
Amtsgericht Coburg
Amtsgericht Coburg – Zentrales Mahngericht – 96441 Coburg
Berlin
Amtsgericht Wedding
Amtsgericht Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg – 13343 Berlin
Brandenburg
Amtsgericht Wedding
Amtsgericht Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg – 13343 Berlin
Bremen
Amtsgericht Bremen
Amtsgericht Bremen, 28184 Bremen
Hamburg
Amtsgericht Hamburg
Amtsgericht Hamburg – Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – 22747 Hamburg
Hessen
Amtsgericht Hünfeld
Amtsgericht Hünfeld – Mahnabteilung – 36084 Hünfeld
Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Hamburg
Amtsgericht Hamburg – Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – 22747 Hamburg
Niedersachsen
Amtsgericht Uelzen
Amtsgericht Uelzen – Zentrales Mahngericht – Postfach 1363, 29503 Uelzen
Nordrhein-Westfalen
Bezirk OLG Köln: Amtsgericht Euskirchen
Amtsgericht Euskirchen – Zentrale Mahnabteilung – 53878 Euskirchen
Sonst: Amtsgericht Hagen
Amtsgericht Hagen – Zentrale Mahnabteilung – 58081 Hagen
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Mayen
Amtsgericht Mayen – Zentrale Mahnabteilung – 56723 Mayen
Saarland
Amtsgericht Mayen
Amtsgericht Mayen – Zentrale Mahnabteilung – 56723 Mayen
Sachsen
Amtsgericht Aschersleben
Amtsgericht Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt
Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Aschersleben
Amtsgericht Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt
Schleswig-Holstein
Amtsgericht Schleswig
Amtsgericht Schleswig – Zentrales Mahngericht – Postfach 1170, 24821 Schleswig
Thüringen
Amtsgericht Aschersleben
Amtsgericht Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen – Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt