Der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid

Der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid

Durch den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid können Forderungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerichtlich geltend gemacht werden. Grundlage für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid ist ein Arbeitsvertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wurde. Selbstständige und Freiberufler sind demnach von dem arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid ausgeschlossen und müssen sich dem normalen gerichtlichen Mahnbescheid bedienen. Meistens geht es bei dieser Art des Mahnverfahrens um Forderungen aus Lohnzahlungen, Schadensersatzforderungen oder Urlaubsgeldansprüche und ähnlichem. Mit dem arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid wird das Eintreten der Verjährung verhindert, dabei muss aber auf eventuell im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfristen geachtet werden. Die allgemeine Frist bis zur Verjährung beträgt 3 Jahre. In den Ausschlussfristen wird in der Regel ein Verfallen gegenseitiger Ansprüche nach 3 Monaten vereinbart.

Beantragen und Erlassen des arbeitsgerichtlichen Mahnbescheids

Die Schwierigkeiten des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens beginnen bereits mit dem Kauf des Formulars für die Antragstellung. Bekommt man das Formular für den normalen gerichtlichen Mahnbescheid in den meisten Geschäften für Schreibwaren und Bürobedarf, so wird es bei dem Formular für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid schwer. Dies liegt daran, dass in der Regel mit einem Widerspruch des Arbeitgebers zu rechnen ist und die meisten Arbeitnehmer deshalb direkt eine Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Gerade wenn es um geringere Beträge geht, ist es trotzdem sinnvoll, erst einmal eine gerichtlich zu mahnen. Wegen wenigen hundert Euro direkt Klage einzureichen ist einfach unverhältnismäßig.

Online kann man das aktuelle Formular von 2019 bei Amazon kaufen. Des Weiteren gibt es mittlerweile einen Onlineservice, über den man das Formular für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid direkt ausfüllen und an das zuständige Arbeitsgericht schicken lassen kann. Mit einer Gebühr von fast 15 Euro für die Nutzungsdauer von einem Tag, finde ich dies aber relativ teuer. Weiterhin gibt es die Möglichkeit direkt zum zuständigen Arbeitsgericht zu gehen und dort den Antrag zu stellen. Dies hat den Vorteil, dass die Rechtspfleger dort sehr freundlich sind und einem direkt bei der Angabe der relevanten Daten behilflich sind. So ist der Antrag dann auch fehlerfrei und wird nicht später bei der Prüfung durch das Gericht moniert.

Bei der Antragstellung können Sie bereits entscheiden, ob im Falle eines Widerspruchs gegen Ihren Mahnbescheid Klage erhoben werden soll und ob Sie Verzugszinsen geltend machen möchten. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszins sind hier gerichtlich anerkannt. Des Weiteren können Sie Kosten, die Ihnen zum Beispiel durch einen vorherigen Schriftwechsel mit dem Schuldner entstanden sind angeben.

Das zuständige Arbeitsgericht

Zuständig ist generell das Gericht, bei welchem das Unternehmen angemeldet ist. Ist oder war der Arbeitnehmer in einer Zweigniederlassung oder Filiale beschäftigt, so kann der Antrag auch bei dem Gericht gestellt werden, in dessen Gebiet die Arbeitsausführung stattgefunden hat.

Die Kosten für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid

Keine Kosten für den Antrag

Keine Gebühren bei gütlicher Einigung.

Erst ab dem Kammertermin muss die unterlegene Partei die Kosten tragen

Keine Anwaltspflicht bei Klage:

Jede Partei trägt bei Vertretung durch einen Anwalt dessen Kosten selbst, unabhängig vom Urteil

Im Gegensatz zu dem normalen gerichtlichen Mahnbescheid, entstehen dem Antragsteller bei dem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren erstmal keine Kosten. Erst wenn es tatsächlich zu einem streitigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht kommt, muss eine der Parteien die Gerichtskosten tragen und auch nur, wenn die Klage nicht vor dem Kammertermin zurückgezogen wird oder es bei dem vorherigen Gütetermin nicht zu Einigung kommt. Durch den Antrag eines arbeitsgerichtlichen Mahnbescheids entsteht Ihnen also kein finanzielles Risiko.

Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz außerdem keine Pflicht zur Vertretung durch einen Anwalt. Aus diesem Grund trägt jede Partei die Kosten, die ihr durch die Hinzuziehung eines Anwalts entstehen selbst. Sollten Sie also im Zweifel das streitige Verfahren verlieren, sind Sie nicht verpflichtet dem Arbeitgeber Kosten zu erstatten, die ihm gegebenenfalls durch einen Anwalt entstanden sind. Dies gilt natürlich auch andersherum, die Kosten für Ihren Anwalt tragen Sie in jedem Fall selbst

Der Ablauf des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens

Ablauf arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
Der Ablauf unterscheidet sich gegenüber dem normalen gerichtlichen Mahnverfahren vor allem in den auf 7 Tage verkürzten Fristen. Außerdem wird im Rahmen der Klage vor dem eigentlichen Kammertermin ein Gütetermin veranlasst, in dem eine Einigung ohne Urteil herbeigeführt werden soll.

1. Der arbeitsgerichtliche Mahnbescheid:

Ist der Antrag bei Gericht gestellt, dauert es nicht lange, bis der Schuldner den Mahnbescheid bekommt. Nun hat er sieben Tage Zeit, den geforderten Betrag zu begleichen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen. Widerspricht er nicht, bekommen Sie direkt nach Ablauf der Frist einen Brief mit dem Vordruck für den Antrag für einen Vollstreckungsbescheid – unabhängig von einer Zahlung der Forderung. Wurde die Forderung nun beglichen, ist das Verfahren damit beendet. Bei einem Widerspruch des Schuldners kommt es auf Ihren Antrag hin zu einer Klage.

2. Der Vollstreckungsbescheid:

Wurde die Forderung nicht beglichen und kein Widerspruch eingelegt, können Sie nun den Antrag für den Vollstreckungsbescheid unterschreiben und dem zuständigen Arbeitsgericht schicken. Der Schuldner hat nun wieder 7 Tage Zeit, die Forderung zu begleichen oder Einspruch zu erheben. Im Fall eines Einspruchs kommt es direkt zur Klage. Wird die Forderung nicht beglichen und es erfolgt kein Einspruch, können Sie die Forderung per Gerichtsvollzieher einziehen. Das Verfahren ist damit beendet

3. Die Klage:

Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, oder erhebt er Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, kommt es zur Klage. Nun müssen Sie Ihre Forderung gegenüber dem Gericht begründen und wichtige Originaldokumente wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag oder relevante Gehaltsabrechnungen vorlegen.

  1. Der Gütetermin:
    Im Klageverfahren kommt es zuerst zu einem sogenannten Gütetermin. Hier treffen sich beide Parteien zusammen mit dem Kammervorsitzenden und versuchen, unter Schilderung Ihrer Situation, noch einmal eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Der Kammervorsitzende gibt in der Regel auch schon Auskünfte darüber, welchen Ausgang ein Kammertermin wahrscheinlich haben wird. Einigen sich beide Parteien hier, fallen für keine Seite Gerichtskosten an.

  2. Der Kammertermin:
    Scheitert auch die Güteverhandlung, kommt es zu einer Kammerverhandlung. Hier wird dann in der Regel auch bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil gefällt.