Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid können Forderungen gegenüber Schuldnern geltend gemacht und die Verjährung gehemmt werden. Kommt es im Verlauf des Verfahrens nicht zu einer außergerichtlichen Einigung oder dem Widerspruch des Schuldners, steht an seinem Ende ein vollstreckbarer Titel. Durch den Vollstreckungsbescheid kann anschließend ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. Für Forderungen zwischen Arbeitnehmern und Gebern muss ein spezielles Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht eröffnet werden.
Zuständiges Gericht
Die Zuständigkeit für den Erlass eines Mahnbescheides liegt bei dem zentralen Mahngericht des Bundeslandes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Kommt es zu einem streitigen Verfahren, wird die Sache an das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat abgegeben. Nordrhein-Westfalen besitzt als einziges Bundesland zwei Mahngerichte (Amtsgericht Hagen und Amtsgericht Euskirchen) hier ist jenes zuständig, in dessen Bereich des Oberlandesgerichts der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Andere Bundesländer haben ihre zentralen Mahngerichte sogar zusammengelegt (Berlin und Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt).
Eine Liste der Mahngerichte mit Adresse finden Sie am Ende der Seite. go to section
Antrag auf Erlass des Mahnbescheides – Das richtige Formular
Ist der Schuldner in Verzug oder soll die Verjährung gehemmt werden, wird ein Mahnbescheid erlassen. Hierfür ist der amtliche Vordruck zwingend zu verwenden, diesen gibt es im gut sortierten Schreibwarenladen oder hier bei Amazon zu kaufen und kann handschriftlich ausgefüllt werden. Den Formularen liegen Ausfüllhinweise bei, so dass diese Art des Erlasses am einfachsten ist, auch wenn es auf den ersten Blick nicht immer so scheint. Teilweise gibt es im Internet Muster des Formulars zum downloaden, dieses reicht NICHT für einen gültigen Antrag bei den Mahngerichten! Zulässig ist des Weiteren nur die Fassung vom 1.6.2010.
Alternative Übertragungsarten:
Barcodeverfahren :
Datenträger :
Internet :
Egal wie der Antrag übermittelt wird, wichtig ist, der Rechtspfleger prüft nur die formelle Richtigkeit, eine Begründung für den Antrag liegt diesem nicht vor. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, bedeutet dies, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dieser begründet ist. Wollen Sie selbst einen Antrag auf Erlass stellen müssen Sie unbedingt formelle Fehler vermeiden damit ihr Antrag nicht durch das Gericht moniert wird. Ein solcher Fehler kann zum Beispiel die Inrechnungstellung einer Schreibgebühr sein, das Schreiben wird hier als gewöhnliche Geschäftstätigkeit eines Gläubigers gesehen und darf somit nicht angerechnet werden.
Kosten des Verfahrens
Die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid sind zunächst vom Antragsteller einzuzahlen, werden jedoch der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und sind später vom Schuldner zu zahlen. Sollte der Antrag zurückgezogen oder dem Bescheid widersprochen werden, trägt der Gläubiger dennoch die Gerichtskosten. Diese belaufen sich auf eine halbe Gerichtsgebühr und demnach:
32 € bis 1000 €
35,50 € bis 1500 €
44,50 € bis 2000 €
Eine Tabelle mit den Gerichtskosten abhängig vom Streitwert und für das Mahnverfahren berechnet finden Sie hier.
Ein Inkassounternehmen berechnet für die Antragstellung übrigens 25€ und stellt diese dem Schuldner im Rahmen des Verfahrens in Rechnung.
Ausfüllen des Formulars
Das Ausfüllen eines amtlichen Vordrucks ist nicht immer einfach, oft ergeben sich Fragen hinsichtlich den einzelnen Angaben. Um dem Antragsteller das Ausfüllen zu erleichtern enthalten die Formulare als Anlage die amtlichen Ausfüllhinweise in denen alles genau erklärt wird.
Vollstreckungsbescheid
Streitiges Verfahren
Ablauf des Verfahrens
Mahnbescheid erhalten – Widerspruch?
Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben gilt es schnell und richtig zu reagieren, sonst droht Ihnen ein negativer Schufa-Eintrag und Ihr Gegner erhält einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel. Selbst wenn der Mahnbescheid gegen Sie berechtigt ist, kann sich unter Umständen ein Widerspruch und eine darauf folgende außergerichtliche Einigung lohnen. Vielen Betroffenen konnte das Buch „Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid“ von Thomas Hollweck helfen sich erfolgreich im Mahnverfahren zu behaupten und ohne Schufa-Eintrag und hohe Gerichtskosten eine Lösung zu finden.
Die Zustellung eines Mahnbescheids ist jedoch nicht immer unberechtigt und womöglich bleibt der erste Mahnbescheid nicht lange allein. Wenn die Schulden über den Kopf wachsen und sich berichtigte Ansprüche häufen ist das nicht nur unglücklich für den Kontostand sondern belastet auch alle anderen Bereiche des Lebens. Um schnell wieder Herr der Lage zu werden kann es hilfreich sein einen Schudenberater zu engagieren. Auf schuldenberater.de können Schuldner schnell eine vertrauenswürdige Anlaufstelle finden, denn häufig übernehmen auch soziale Einrichtungen oder das Amt für soziale Leistungen eine Beratung zu den Schulden. Gemeinsam kann dann geklärt werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist und wie optimaler Weise weiter vorgegangen werden sollte.