Die Situation
Beim Geldwechseln benutzte ich eine Zählmaschine. Durch einen Fehler wurden zwischen zwei schnell aufeinanderfolgenden Wechselvorgängen die Beträge addiert und dem Kunden so zu viel Geld herausgegeben. Beide Kassen sind zwar so ausgelegt, dass jeder Mitarbeiter auf Schicht Zugang hat, doch für meinen Fehler gab es Zeugen und ich gab ihn auch zu. Eine Mankohaftung war im Arbeitsvertrag nicht vereinbart. Des Weiteren war ich nicht der erste Mitarbeiter, dem dieser Fehler passierte, allerdings der mit dem höchsten Betrag. Nach meiner Kündigung wurde die entstandene Kassendifferenz von meinem letzten Lohn abgezogen.
Mein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
Wie das arbeitsrechtliche Mahnverfahren allgemein abläuft, können Sie hier nachlesen. Da alle Mitarbeiter ihre Fehlbeträge immer brav in die Kasse legten und mir als Student der Betrag schon sehr gefehlt hätte, versuchte ich mich im Internet zu informieren und nahm schließlich die studentische Rechtsberatung meiner Universität in Anspruch. Ich erfuhr, dass es in meinem Fall rechtswidrig war, die Kassendifferenz einfach einzubehalten und dass ich selbst Schritte vor dem Arbeitsgericht dagegen einleiten konnte.
Ich entschloss mich nach einigen Überlegungen einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Da ich Probleme hatte, dass nötige Formular in einem Schreibwarengeschäft zu bekommen, ging ich direkt zu meinem zuständigen Arbeitsgericht und beantragte mit Hilfe der Rechtspflegerin den Mahnbescheid.
Etwa 3 Tage später klingelte mein Telefon und mein ehemaliger Chef war in der Leitung. Er dachte, wir hätten alles geklärt und es wäre ja nicht das erstemal, dass ein Mitarbeiter so etwas versucht. Ich hätte den Fehler ja schon zugegeben und es stände schließlich auch im Kassenbuch. Ich könnte auf jeden Fall mit einem Widerspruch seinerseits rechnen denn vor Gericht hätte er gute Chancen. Das waren seine Worte.
Der Widerspruch kam nicht. Stattdessen bekam ich, ziemlich genau nach Ablauf der Frist von 7 Tagen, einen Brief vom Arbeitsgericht mit dem Vordruck für den Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid. Ich füllte den Antrag aus und schickte ihn zurück. Ich dachte spätestens jetzt wird er Einspruch erheben und ich muss entscheiden ob ich klagen will, doch wieder nichts. Nach Ablauf der nächsten Frist landet ein Schreiben mit einem vollstreckbaren Titel „unberechtigt vom Lohn abgezogene Kassendifferenz“ in meinem Briefkasten. Ich schickte ihn zum Amtsgericht bei dem mein ehemaliger Arbeitgeber gemeldet war und hatte mein Geld wieder. wieder.